Thomas Wilmes

 

Thomas Wilmes Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht

Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht

Telefon: 05251 1054-13
E-Mail:  t.wilmes@anwalt-paderborn.de

 

Im Rahmen meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht in Paderborn berate und vertrete ich Sie schwerpunktmäßig in sämtlichen verkehrsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Angelegenheiten.

Hierzu zählen im Verkehrsrecht u.a.

  • die Regulierung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.
  • die Vertretung in sämtlichen Bußgeld- und Strafverfahren
  • die Vertretung in allen Angelegenheiten, die mit Ihrem Führerschein zu tun haben
  • die Beratung und Vertretung bei Problemen mit Ihrer Haftpflicht- oder Kaskoversicherung
  • die Beratung und Vertretung bei der Rückabwicklung von Leasingverträgen bzw. Rückgabe von Leasingfahrzeugen
  • die Beratung und Vertretung bei Problemen in Zusammenhang mit dem Kauf, der Finanzierung oder der Reparatur eines Fahrzeuges

Ein besonderes Anliegen sind mir diejenigen Menschen, die durch einen Verkehrsunfall - an dem sie keine oder nur eine Teilschuld traf - besonders schwer verletzt worden sind mit der Folge langwieriger oder sogar lebenslanger gesundheitlicher Beeinträchtigungen. Hier habe ich mich auf die Durchsetzung der Ansprüche spezialisiert, die diesen Menschen zustehen wie Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall etc.

Meine langjährige Berufserfahrung im verkehrsrechtlichen Bereich hat mir immer wieder gezeigt, dass insbesondere Unfallopfer von schweren Verkehrsunfällen leider nicht immer das bekommen, was ihnen zusteht. Das möchte ich ändern und den Betroffenen helfen. Entsprechend stehe ich hier allen Betroffenen gerne mit meiner Fachkenntnis und meiner langjährigen Regulierungserfahrung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie hier als Beifahrer oder Insasse sogar Ansprüche gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, in dem Sie sich befunden haben, Ansprüche geltend machen können, obgleich der Fahrer den Verkehrsunfall verschuldet hat!

Ggf. hat sogar der Fahrer selbst, obgleich er den Unfall verschuldet hat, Ansprüche gegen die KFZ-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, das er selbst gefahren hat! Die sog. Fahrerschutz-Versicherung ist ein Baustein der Insassen-Unfall-Versicherung und ein Zusatz zur KFZ-Versicherung. Über den Fahrerschutz lässt sich folgendes abrechnen:

  • Schmerzensgeld
  • ein möglicher Verdienstausfall aufgrund des Unfalls
  • eine nach dem Unfall benötige Haushaltshilfe
  • behindertengerechte Umbaumaßnahmen
  • Hinterbliebenenrente

Im Versicherungsrecht vertrete ich Sie bei Streitigkeiten mit Ihrer eigenen Versicherung

Das Versicherungsrecht ist ein umfangreiches und kompliziertes Spezialgebiet, so dass eine anwaltliche Beratung und Vertretung dringend zu empfehlen ist. Bitte beachten Sie, dass Ihnen bei versicherungsrechtlichen Streitigkeiten mit Ihrer Versicherung gut ausgebildete und spezialisierte Mitarbeiter der Versicherung gegenüberstehen, deren Ziel es ist, den Gewinn der Versicherung sicher zu stellen und nicht primär, Ihr Problem zu lösen. Den Versicherern ist daran gelegen, ihren Gewinn zu maximieren und die Zahl der Schadensfälle gering zu halten. Oft werden Sie als Versicherungsnehmer, der jahrelang treu seine Beiträge gezahlt hat, im Schadensfall dann von der Versicherung hingehalten oder Ihre Ansprüche werden gekürzt oder ganz abgelehnt - oft zu Unrecht!

Im Versicherungsrecht vertrete ich Sie gerne schwerpunktmäßig bei Problemen mit Ihrer

  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • Gebäudeversicherung

Hier vertrete ich Sie insbesondere gerne und nachdrücklich bei Problemen mit Ihrer privaten Unfallversicherung und Ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier habe ich die Erfahrung gemacht, dass den Menschen das Ausbleiben der Ihnen zustehenden Leistungen aus diesen Versicherungen besonders „weh tut“, da sie oft nach schweren Unfällen oder Krankheiten besonders auf diese Versicherungsleistungen angewiesen sind!

Strafrecht

Im Strafrecht verteidige ich Sie primär in sämtlichen strafrechtlichen Angelegenheiten, die mit dem Verkehrsrecht zu tun haben, d.h.

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Fahren in alkoholbedingt- oder drogenbedingt fahruntüchtigem Zustand
  • Nötigung
  • Straßenverkehrsgefährdung
  • Verkehrsunfallflucht etc.

Mitgliedschaften:

  • Deutscher Anwaltverein
  • Anwalt- und Notarverein Paderborn
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im Deutschen Anwaltsverein
  • SC Grün-Weiß Paderborn
  • Verein ehemaliger Theodorianer
  • Schützenverein Paderborn