Notare

 

Notarin Christine Plückebaum (Amtssitz Paderborn)Notarin Christine Plückebaum

Notarielle Angelegenheiten
Telefon: 05251-1054-30
Anwaltsangelegenheiten
Telefon: 05251-1054-0
E-Mail: c.plueckebaum@anwalt-paderborn.de

Notarin Christine Plückebaum

 

Notarin Christina Mertens (Amtssitz Bad Lippspringe)

Notarielle Angelegenheiten:
Telefon:05252-5444000
Anwaltsangelegenheiten:
Telefon: 05252-5444001
E-Mail: c.mertens@anwalt-paderborn.de

Notarin Christina Mertens (Amtssitz Bad Lippspringe)

 

Als Notare sind wir Ihre kompetenten Berater in einer Vielzahl von Rechtsgebieten – insbesondere dort, wo unsere Mitwirkung zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist – und ihr Ansprechpartner für die Vorsorge für das Alter und den Todesfall. Wir betreuen Sie im Bereich des privaten und gewerblichen Grundstücksrechts einschließlich Wohnungseigentum, im Erbrecht, im Ehe- und Familienrecht, bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, bei Vereinsregistersachen und letztlich auch im Handels- und Gesellschaftsrecht, bei Bedarf auch  in Kooperation mit Herrn Dr. Kristof Wilmes, Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht.

Bei unserer Arbeit unterstützt uns Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Heinrich Plückebaum  nach wie vor mit seinem Fachwissen und seiner langjährigen beruflichen Erfahrung, sowie unsere erfahrenen Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten Irina Maier, Miriam Meschede und Heike Schmidt.

Unsere Tätigkeit umfasst u.a.:

Immobilienrecht

Der Immobilienkauf stellt für den Käufer häufig die wichtigste Investition seines Lebens dar. Deshalb muss hier alles vernünftig und sicher ablaufen. Als Notarinnen sind wir in diesem Bereich ihr gewissenhafter Berater. Wir entwickeln einen maßgeschneiderten Vertrag, der alle gewünschten und erforderlichen Regelungen enthält und eine sichere Vertragsabwicklung für alle Beteiligten garantiert.

Erbrecht

Ein Testament können sie zwar auch selbst anfertigen, wenn ihr Wille aber juristisch korrekt und sicher beurkundet oder aber den zukünftigen Erben eine spätere Nachlassabwicklung erleichtert werden soll, empfehlen wir unbedingt, notariellen Rat und Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Wir entwerfen und beurkunden Testamente und Erbverträge und unterstützen sie auch bei allen anderen erbrechtlichen Fragestellungen, wie z.B. Erbscheinsantrag, Pflichtteilsverzicht oder Nachlassauseinandersetzung. Damit können wir bestmöglich sicherstellen, dass ihr Wille nach dem Tod auch tatsächlich zählt und umgesetzt wird.

Familienrecht

Im Familienrecht können wir auf die Kenntnisse unserer beiden Fachanwälte für Familienrecht Christina Mertens und Rechtsanwalt für Familienrecht Herr Philip Middeke zurückgreifen.

Als Notarinnen sind wir auch in familienrechtlichen Bereichen ihr Ansprechpartner, soweit der Gesetzgeber hier eine Pflicht zur Beurkundung vorgesehen hat, z.B. bei:

  • Adoptionen von Minderjährigen- und Volljährigen
  • ehevertragliche Regelungen
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen

Insbesondere in den Bereichen Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen bestehen zahlreiche Überschneidungen mit den sonstigen notariellen Tätigkeiten. So werden häufig im Zusammenhang mit Eheverträgen auch erbrechtliche Regelungen getroffen oder bei Scheidungsfolgenvereinbarungen Immobilien zur Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens übertragen.

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Als Notarinnen beraten wir Sie auch bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und nehmen für Sie die entsprechenden Beurkundungen und Beglaubigungen vor. Denn spätestens im fortgeschrittenen Alter sollten für die Fälle vorgesorgt werden, in denen man zu Lebzeiten möglicherweise nicht mehr selbst in der Lage ist, zu handeln. Für diese Fälle kann eine Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung äußerst hilfreich sein. Soll eine Vorsorgevollmacht auch für Grundstücksangelegenheiten verwendet werden, so ist eine notarielle Form zwingend. Aber auch zur Verwendung bei Banken ist die notariell beurkundete Vorsorgevollmacht häufig unverzichtbar und hilfreich. Zudem können Sie mit der Betreuungsverfügung sicherstellen, dass eine von Ihnen gewünschte Person im Betreuungsfall auch als Betreuer bestellt wird und sie nicht von jemand fremdem betreut werden.

Handels-, Gesellschafts- und Registerrecht

Hier arbeiten wir eng mit unserem Kooperationspartner Dr. Kristof Wilmes aus Münster zusammen. Dr. Wilmes ist gebürtiger Paderborner und der Bruder unseres Sozius Thomas Wilmes. Dr. Wilmes ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Egal ob Einzelkaufmann, Personengesellschaft (OHG, KG) oder Kapitalgesellschaft (AG, GmbH), unsere Notarinnen beraten Sie in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Hierzu gehört insbesondere die Gründung von Gesellschaften, die Bestellung von Geschäftsführern, Gesellschafterwechsel, Firmen- oder sonstige Gesellschaftsvertragsänderungen bis hin zur Liquidation einer Gesellschaft. Der Notar entwirft die in diesem Zusammenhang zu beurkundenden Verträge und Handelsregisteranmeldungen und übermittelt sie dem zuständigen Registergericht elektronisch, so dass eine schnelle Bearbeitung und Eintragung erfolgen kann. Schließlich betreut Sie der Notar auch bei Partnerschafts- und Vereinsregisteranmeldungen.

Sonstige Beurkundungen

Zudem sind unsere Notarinnen in allen Fällen zuständig, in denen das Gesetz eine Beurkundungs- oder Beglaubigungsform vorschreibt. Ob im Einzelfall die notarielle Form erforderlich ist, teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit.